Allgemeine Geschäftsbedingungen von jobs-im-gesundheitswesen.net
jobs-im-gesundheitswesen.net wird im Folgenden "Jobbörsen-Betreiber" genannt.
Geltungsbereich
Für alle Verträge, die zwischen dem Jobbörsen-Betreiber und einem Auftraggeber geschlossen werden, gelten die hier aufgeführten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen gelten nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Vertragsabschluss
Ein Anzeigenvertrag kommt dann zustande, wenn der Auftraggeber ausdrücklich ein Angebot annimmt, oder die Veröffentlichung einer Stellenanzeige in Auftrag gibt bzw. selbstständig durchführt. Ein vom Kunden übermittelter und verbindlicher Anzeigenauftrag ist die Grundlage für die Veröffentlichung von Stellenanzeigen auf dem vom Jobbörsen-Betreiber betriebenen Jobportal. Durch einen Vertragsabschluss werden weder Eigentums- noch Nutzungsrechte, Lizenzen oder sonstige Rechte an der Software vom Jobbörsen-Betreiber übertragen. Ein Auftrag erfolgt über eine Online-Buchung bzw. Auswahl eines Anzeigen-Paketes.
Vergütung der Leistungen
Die aktuelle Vergütung des Jobbörsen-Betreibers richtet sich nach der unter jobs-in-bielefeld.de veröffentlichten Preisliste. Ausschlaggebend ist die aktuell veröffentlichte Preisliste, die zum Zeitpunkt der Buchung eines Anzeigen-Paketes auf der Jobbörse des Betreibers angegeben gewesen ist. Sollten zusätzliche Dienstleistungen oder individuelle Angebote in Anspruch genommen werden, unterliegen diese zusätzlichen Angebote, die individuell zwischen dem Jobbörsen-Betreiber und dem Auftraggeber vereinbart wurden.
Verantwortung für Inhalte
Für die rechtliche Zulässigkeit der Text- oder Bilddateien, die der Auftraggeber für die Veröffentlichung seiner Stellenanzeige verwendet, ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber verpflichtet sich bei Vertragsabschluss, den Jobbörsen-Betreiber von Ansprüchen Dritter freizustellen. Der Auftraggeber hat sicherzustellen das er für die verwendeten Texte, Slogans und Fotos die Rechte bzw. Nutzungslizenzen besitzt. Der Jobbörsen-Betreiber ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge daraufhin zu überprüfen, ob sie Rechte Dritter verletzen.
Marken- und Urheberrechte
Bei Vertragsabschluss erklärt der Auftraggeber, dass dieser im Besitz aller erforderlichen Urheberrechte für die in der Stellenanzeige veröffentlichten Informationen (Texte, Bilder, Video, etc.) verfügt. Gleiches gilt, sollte eine für den Auftraggeber arbeitende Agentur Stellenanzeigen im Namen des Auftraggebers inserieren. Der Auftraggeber erklärt mit der Auftragserteilung, dass diesem sowohl Urheber-, Marken-, Leistungsschutz- oder sonstige Rechte zustehen.
Bearbeitungsdauer
Bei Vertragsabschluss besteht auf Seiten des Auftraggebers die Möglichkeit, seine Stellenanzeige zu einem gewünschten Datum zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung einer Stellenanzeige wird vom Jobbörsen-Betreiber durch Online-Schaltung durchgeführt. Da Stelleninserate vor der Veröffentlichung zunächst geprüft werden müssen, gilt es bei der Angabe eines Veröffentlichungs-Datums einen Bearbeitungszeitraum von maximal drei Werktagen zu berücksichtigen. Sofern der Auftraggeber kein Veröffentlichungs-Datum angibt, erfolgt die Online-Schaltung auf dem Jobportal des Jobbörsen-Betreibers unverzüglich nach dem genannten Prüf- und Bearbeitungszeitraum von bis zu drei Werktagen.
Ablehnungsrecht
Aufträge können aufgrund ihres Inhalts, ihrer technischen Form, oder ihrer Herkunft, nach einheitlichen und sachlich gerechtfertigten Grundsätzen vom Jobbörsen-Betreiber abgelehnt werden. So können Inhalte, die gegen die guten Sitten, gegen Gesetzte oder behördliche Bestimmungen verstoßen, nach pflichtgemäßem Ermessen vom Jobbörsen-Betreiber abgelehnt werden. Bereits veröffentlichte Inhalte, die vom Jobbörsen-Betreiber als unzumutbar angesehen werden, werden unverzüglich entfernt. Das Ablehnungsrecht greift ebenfalls auf vom Auftraggeber gesetzte Links, die auf Internetseiten verweisen, die gegen Gesetzte, die guten Sitten, oder behördliche Bestimmungen verstoßen. Der Auftraggeber wird über die Ablehnung und Entfernung seiner Inhalte informiert. Eine Befreiung von der Zahlungspflicht des Auftraggebers wird in so einem Fall gewährt.
Reklamations- und Rücktrittsrecht
Der Auftraggeber hat jederzeit die Möglichkeit seine Anzeigen selbständig zu verwalten, das schließt die Korrektur, Deaktivierung sowie Löschung ein. Aufgrund der Selbstaufgabe der Stellenanzeigen erfolgt die Verwaltung des Arbeitgeber-Accounts nicht auf Seiten des Anbieters.
Hat der Auftraggeber Mängel zu beanstanden die unabhängig von seinem Arbeitgeber-Account entstanden sind, (Selbsteingabe von Stellenanzeigen, Buchung weiterer Anzeigen-Pakete usw.) so kann eine Reklamation innerhalb von zwei Wochen ab Datum der Online-Schaltung geltend gemacht werden. Der Auftraggeber hat Anspruch auf die unmittelbare Entfernung der beanstandeten Mängel. Der Zeitraum der Anzeigendauer wird um die Anzahl der Tage verlängert, in der der Auftrag fehlerhaft online geschaltet war. Handelt es sich nach Ermessen des Jobbörsen-Betreibers um schwerwiegende Mängel, so wird dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht gewährt.
Gewährleistung
Der Auftraggeber erhält vom Jobbörsen-Betreiber keine Gewähr für eine bestimmte Anzahl an Online-Zugriffen, Klicks oder Bewerber-Kontakte.
Aufbewahrungsfrist
Ist die Anzeigendauer beendet, wird die Stellenanzeige des Auftraggebers Offline geschaltet. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für die gelieferten Stellenanzeigen-Informationen, Texte, Datenmaterial(Bild, Ton oder Speichermedien). Zudem liegt keine Aufbewahrungs- bzw. Rücksendepflicht dieser vor.
Zahlungsfrist
Der Rechnungsbetrag muss innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Rechnung auf das dort aufgeführte Konto überwiesen werden. Die Rechnung wird dem Auftraggeber nach Buchung eines Angebots innerhalb von drei Tagen zugesandt. Der Rechnungsbetrag muss ohne jeden Abzug überwiesen werden. Der Jobbörsen-Betreiber gewährt kein Skonto. Wird die Zahlungsfrist von 7 Tagen nicht eingehalten, entstehen zu Lasten des Auftraggebers zum Rechnungsbetrag zusätzlich Mahnkosten und Verzugszinsen.
Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug oder Stundung kann der Jobbörsen-Betreiber Verzugszinsen und Einziehungskosten berechnen. Kommt es zum Zahlungsverzug, behält sich der Jobbörsen-Betreiber vor, laufende Verträge mit dem Auftraggeber in Zahlungsverzug bis zum Begleichen der fälligen Rechnungsbeträge zurückzustellen. Der Jobbörsen-Betreiber hat das Recht, bei künftigen Aufträgen eine Vorauszahlung zu verlangen. Bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers, kann ebenfalls eine Vorauszahlung verlangt werden.
Verlängerung der Vorhaltefrist
Kommt es aufgrund einer Betriebsstörung zu einer temporären Unterbrechung der Online-Schaltung von Stellenanzeigen, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Verlängerung seiner Anzeigendauer. Die Anzeigendauer wird um den Zeitraum erweitert, in der die vom Auftraggeber geschaltete Stellenanzeige nicht verfügbar war. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu.
Kündigungsrecht
Zur Gewährleistung der Online-Dienstleistungen ist der Jobbörsen-Betreiber von Dritten abhängig. In diesem Fall von Online-Netz- bzw. Serverdienstleistern. Daher erfolgt die Erfüllung der Online-Dienstleitung unter Vorbehalt der Verfügbarkeit der jeweiligen Leistungen. Sollte aufgrund technischer Ausfälle eine bestimmte Online-Dienstleistung nicht verfügbar sein, steht dem Jobbörsen-Betreiber ein Kündigungsrecht zu. Sollte dieser zutreffen, wird der Auftraggeber zeitnah vom Jobbörsen-Betreiber darüber in Kenntnis gesetzt, dass eine Dienstleistung nicht mehr Verfügbar ist. Für das eintreten dieses Sachverhalts wird ein Anteil des Entgeltes für die nicht erbrachte Dienstleistung dem Auftraggeber zurück erstattet.
Haftung
Der Jobbörsen-Betreiber haftet nur für Schäden, die der Jobbörsen-Betreiber, ein gesetzlicher Vertreter, oder ein Erfüllungsgehilfe vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Die Ansprüche des Auftraggebers sind im Falle einer groben Fahrlässigkeit auf den Ersatz vorhersehbarer und vertragstypischer Schäden beschränkt. Entstehen aufgrund einer Pflichtverletzung vom Jobbörsen-Betreiber, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen Schäden, die auf Verletzungen der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens beruhen, haftet der Jobbörsen-Betreiber ohne Beschränkung auch bei Fahrlässigkeit. Für weitere Fälle ist die Haftung ausgeschlossen.
Schriftformerfordernisse
Dieser Vertrag kann geändert oder ergänzt werden. Diese Anpassungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur dann aufgehoben werden, wenn beide Vertragsparteien dies schriftlich vereinbaren.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Bielefeld.
Inkrafttreten
Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ treten am 01.09.2021 in Kraft.